Nicht-EU-Bürger und bestimmte EU-Bürger, die nach Malta umziehen, benötigen eine Arbeitserlaubnis vor Aufnahme der Beschäftigung. DW&P übernimmt den gesamten Antragsprozess – von der Permit-Strategie und Dokumentenvorbereitung bis zur Behördenkommunikation mit Identita Malta und JobsPlus.
Arbeitserlaubnis Malta gehört zur Phase Niederlassung und bedient internationale Fachkräfte und Unternehmen, die Mitarbeiter in Malta beschäftigen.
Arbeitserlaubnis Malta: Kernfakten
Single Permit
Kombiniert Arbeit + Aufenthalt, Standarderlaubnis für Drittstaatsangehörige
Key Employee Initiative
Beschleunigtes Verfahren (KEI) für hochqualifizierte Fachkräfte, Gehaltsgrenze erforderlich
Bearbeitungsbehörde
Identita Malta, zentrale Behörde für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse
Arbeitsmarktregistrierung
JobsPlus, Pflicht-Registrierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitserlaubnis Malta: Leistungen
Permit-Typ-Beratung
Analyse der Situation und Beratung zum richtigen Permit-Typ (Single Permit, Key Employee Initiative, Specialist Employee Initiative)
Ermittlung des korrekten Permit-Wegs basierend auf Rolle und Qualifikation
Zeitplan- und Kostenschätzung
Prüfung der Arbeitgeberberechtigung
Dokumentenvorbereitung und Vertragsprüfung
Zusammenstellung, Prüfung und Aufbereitung aller Antragsunterlagen inkl. Übersetzungen und Legalisationen
Erstellung oder Prüfung von Arbeitsverträgen auf Konformität mit maltesischem Arbeitsrecht (Mindestgehalt, Probezeit, Kündigungsfristen)
Polizeiliche Führungszeugnisse und Apostillen
Krankenversicherungsdokumentation
Behördenkommunikation (Identita/JobsPlus)
Einreichung bei Identita und laufende Kommunikation mit JobsPlus, Steuerbehörde und Sozialversicherung
JobsPlus-Registrierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Statusverfolgung, Nachfassen bei Behörden und Fristenmanagement
eResidence Card
Beantragung der eResidence Card nach Genehmigung des Permits
Registrierung bei den zuständigen maltesischen Behörden
Steuer- und Sozialversicherungsregistrierung
Familiennachzug
Anträge für Ehepartner, Kinder und Angehörige im Rahmen der Familienzusammenführung
Parallele Einreichung mit dem Hauptantrag auf Arbeitserlaubnis
Aufenthaltsgenehmigungen für begleitende Familienmitglieder